Wichtige Informationen rund um die Einschulung

Für unsere Vorschulkinder: Ein Rundgang durch das Schulhaus


Liebes Vorschulkind,

hier kannst du unser Schulhaus genau anschauen und einen virtuellen Rundgang durch unser Schulhaus machen. Hier findest du auch einen Brief an dich.

 

Wir freuen uns schon, dich im September begrüßen zu dürfen!

 

Für die Eltern: Gesammelte Infos und Formulare

 

1. INFORMATIONEN zum Download – vom Vorschulkind zum Schulanfänger

Allgemeine Informationen für Eltern der künftigen Erstklässler
Präsentation zur Info-Veranstaltung der Grundschule Altdorf
Info-Vorschulkinder_2024.pdf
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Brief an die Eltern zur Schuleinschreibung 2024
Hier finden Sie bereits digital das Anschreiben zur Schuleinschreibung, das zusammen mit diversen Formularen ab Ende Februar per Post an alle künftigen Ersklässler verschickt wird. Der Versand dieser Unterlagen findet statt vom 26.02. bis 01.03.2024
Anschreiben Schuleinschreibung 2024.pdf
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Informationsblatt zur Schulfähigkeit
Was ist wichtig und wie können Eltern unterstützen?
Info Schulfähigkeit 2024.pdf
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Informationsblatt zum Schulanfang 2024
Wie läuft der erste Schultag ab und welche Materialien werden benötigt?
Info Schulanfänger 2024.pdf
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Entscheidungshilfe: Regelklasse oder Ganztagsklasse?
Informationen zur gebundenen Ganztagsklasse an der Altdorfer Grundschule
Informationen zum Ganztag.pdf
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Flyer zum Thema Schulweg inkl. Plan
Wie findet mein Kind sicher zur Schule und was sollte ich mit ihm üben?
Schulwegplan Flyer.pdf
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Portal elternnachrichten.de: Infos zur Nutzung und zur Einverständniserklärung
Informationen zur Nutzung von persönlichen Daten im Elternportal Elternnachrichten
Erklärung zu elternnachrichten.de.pdf
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Die bayerische Grundschule
Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
STMUK_Die_bayerische_Grundschule.pdf
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2. WICHTIGE FORMULARE zum Download

Einverständniserklärung zur Nutzung des Programms Elternnachrichten
Einverständnis Elternnachrichten.pdf
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Anmeldung zur Ganztagesklasse
Anmeldung Ganztagesklasse.pdf
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Freiwillige Selbstauskunft der Eltern zum Kind
Selbstauskunft der Eltern.pdf
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Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme, betrifft Kinder geboren ab Oktober 2018 bis Dezember 2018
Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme.pdf
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Antrag auf Zurückstellung des Kindes
siehe auch Informationen zu Einschulungskorridor und Zurückstellung weiter unten
Antrag auf Zurückstellung.pdf
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Betrifft nur Korridorkinder: Erklärung zum Beginn der Schulpflicht
Erklärung zur Schulpflicht.pdf
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Religionsunterricht:

Anmeldung zum Religionsunterricht (evangelisch oder katholisch)
Anmeldung zum Religionsunterricht.pdf
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Anmeldung zum Ethikunterricht
Anmeldung Ethikunterricht.pdf
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Anmeldung zum Unterricht in Islamischer Unterweisung (ISU)
Anmeldung ISU.pdf
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Zusätzlich Information zur Anmeldung zum Religionsunterricht für orthodoxe Schülerinnen und Schüler
Info und Formular für orthodoxe Schüler.
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Für Buskinder: Bestellschein VGN-Verbundpass
VGN-Bestellschein-Verbundpass-Schüler.pd
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3. INFORMATIONEN zur Nutzung des EINSCHULUNGSKORRIDORS

 

Alle Kinder, die bis 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen an der Schulanmeldung teilnehmen, d.h. die Anmeldeunterlagen müssen der Grundschule Altdorf fristgerecht übergeben werden.

 

Der Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung sollte vorgelegt werden bzw. muss spätestens bis zum Schuljahresbeginn nachgereicht werden.

 

Das gilt auch für Kinder im Einschulungskorridor!

 

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, gilt darüber hinaus noch Folgendes:

 

Grundsätzlich sind diese Kinder schulpflichtig, aber Erziehungsberechtigte können sich von der Schule oder einer anderen Stelle, z.B. Kindergarten beraten lassen, ob sie ihr Kind im kommenden Schuljahr oder erst ein Schuljahr später einschulen lassen möchten.

 

Die Erziehungsberechtigten können nach einer Beratung (Schule, Kindergarten, Frühförderstelle …) frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder zum darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig werden soll.

 

Die Erklärung zum Einschulungskorridor muss bis spätestens 10. April* in schriftlicher Form der Grundschule Altdorf vorliegen. Anderenfalls wird das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

 

 

*Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet die Frist gemäß § 193 BGB i.V.m. Art. 31 Abs. 1 BayVwVfG mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

4. INFORMATIONEN zur ZURÜCKSTELLUNG

 

a. Kinder, die bis 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben und die nach Beratung (durch Schule, Kindergarten, Frühförderstelle, Arzt u.Ä.) grundsätzlich noch nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen können, können für 1 Jahr durch einen Bescheid der Schule von der Schulpflicht zurückgestellt werden. Bitte hierzu die weiteren Informationen zur Zurückstellung  (siehe unten) beachten!

 

b. Ein Kind kann - auch wenn es das erste Schuljahr bereits begonnen hat - bis zum 30. November für ein Jahr durch einen Bescheid der Schule zurückgestellt werden, wenn es die Entwicklung des Kindes unterstützt.

 

Die Entscheidung einer Zurückstellung liegt jedoch in beiden Fällen bei der Schule.

 

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Prinzip

 

Eine Zurückstellung ist bei einer Entwicklungsverzögerung eines schulpflichtigen Kindes nur sinnvoll, wenn die Aussicht besteht, dass das Kind ein Schuljahr später die nötige Schulfähigkeit erreichen kann. Besteht diese Aussicht nicht,

 

- ist der sonderpädagogische Förderbedarf festzustellen (durch die Förderschule)

- erfolgt anschließend die Entscheidung aufgrund des Förderbedarfs durch die Schulleitung in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug vorliegender Gutachten:

 

a) Förderschule oder

 

b) „inklusives Kind“ an der Regelschule

 

 

Nötig

 

… für die Entscheidung über die Zurückstellung sind:

 

① Information/Einschätzung (schriftlich) von der Kita

② Untersuchungsergebnis Schularzt/Gesundheitsamt

③ Begutachtung von Beratungslehrkraft, SVE, Schulberatungsstelle, o.ä.

④ Screening im „Schulspiel“ (wenn Zurückstellung nicht vor dem Screening bereits entschieden ist)

 

 

IM FALL DER ZURÜCKSTELLUNG:

- Besuch des Vorkurses (bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen) und/oder

- begleitende Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, SVE, …) zur Unterstützung der Entwicklung

 

 

Ablauf

 

① ggf.: im Vorfeld Beratung der Eltern durch die Kita

② Formloser Antrag der Eltern vor der Anmeldung (mit Angabe wichtiger Gründe) bei der Schulleitung (hierzu wird das Antragsdatum jeweils über die Kita mitgeteilt)

③ Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Schule

Beratungsgespräch mit der Schulleitung

Entscheidung durch die Schulleitung (u.U. durch das Staatliche Schulamt)

⑥ Einschulung bzw. Zurückstellung

 

 

Wichtig

 

Die Zurückstellung erfolgt

 

a) bis 31.07.

b) bei erfolgter Einschulung: bis 30.November

 

Zurückstellung ist nur möglich, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.