8. November 2022
1. Elternbrief
Sehr geehrte Eltern,
die sechste volle Schulwoche liegt hinter uns. Wir grüßen Sie herzlich zum neuen Schuljahr und freuen uns, mit Ihrem Kind und Ihnen ins neue Schuljahr zu starten. Wir verbinden unsere Freude mit dem Wunsch auf eine gute, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zum Wohle unserer Schulkinder und des Schullebens.
Wie auch schon im letzten Schuljahr, wird von uns allen Flexibilität, Verständnis und Achtsamkeit verlangt. Bei allen Maßnahmen geht es um die Sicherheit aller im täglichen Miteinander an der Schule.
Heute erhalten Sie nun viele Informationen! Als zertifizierte Umweltschule geben wir die Elternbriefe nur noch in digitaler Form heraus. Denn bei 516 Kindern bedeuten Elternbriefe in Papierform einen hohen Papierverbrauch.
1. Klassenbildung
An unserer Schule werden im Schuljahr 2022/2023 in 21 Klassen 516 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Wir haben jeweils in der 1.,2. und 4. Klasse eine gebundene Ganztagesbeschulung.
2. Unterrichtsangebot
Der Stundenplan läuft seit 19.09.2022.
Bei Arbeitsgemeinschaften (AG) müssen wir noch warten. Falls es uns gelingt, noch Lehrerstunden zu bekommen, folgt noch eine Information zur Anmeldung für Schul-AGs.
3. Probenfrei Zeiten für die 4. Klassen
Probenfreie Zeiten für die 4. Klassen sind wie folgt:
Woche nach den Herbstferien
Woche vor und nach den Weihnachtsferien
Woche nach den Winterferien (Fasching)
4. Klassenelternsprecher
Herzlichen Dank allen Eltern, die sich für dieses Klassenamt zur Verfügung stellen.
5. Sprechstundentermine vereinbaren
Für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist ein regelmäßiger Kontakt sehr wichtig. Aber auch falls Fragen oder Probleme zu Unterricht oder Hausaufgaben Ihrer Kinder bestehen, bitten wir Sie, die Sprechstundentermine der Lehrkräfte wahrzunehmen. Sie können eine kurze Notiz ins Hausaufgabenheft Ihres Kindes schreiben. Terminvereinbarungen sind auch über das Sekretariat möglich. Die Lehrkraft wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Zeiten der Lehrersprechstunden teilen wir Ihnen im Oktoberbrief mit.
Bitte beachten Sie und haben Sie Verständnis: Gespräche mit der Lehrkraft vor dem Unterricht, im oder vor dem Klassenzimmer sind nicht erwünscht. Unsere Lehrkräfte
müssen bereits um 7.45 Uhr bei ihren Schulkindern sein, dort warten viele Schulkinder, die betreut werden müssen!
6. Ferienordnung
|
erster Ferientag |
letzter Ferientag |
Herbstferien |
02.11.2022 |
04.11.2022 |
Buß- und Bettag |
16.11.2022 |
|
Weihnachtsferien |
27.12.2022 |
05.01.2023 |
Faschingsferien |
20.02.2023 |
24.02.2023 |
Osterferien |
03.04.2023 |
14.04.2023 |
Pfingstferien |
30.05.2023 |
09.06.2023 |
Sommerferien |
31.07.2023 |
11.09.2023 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Freistellung vom Unterricht zu Urlaubszwecken grundsätzlich nicht möglich ist.
Unterrichtsschlusszeiten vor den Ferien:
Herbst Freitag, 28.10.2022 stundenplanmäßger Unterricht
Weihnachten Freitag, 23.12.2022 11.15 Uhr
Winter Freitag, 17.02.2023 11.15 Uhr
Ostern Freitag, 31.03.2023 11.15 Uhr
Pfingsten Freitag, 26.05.2023 11.15 Uhr
Sommer Freitag, 28.07.2023 11.15 Uhr
7. Homepage und Email-Adresse
Auf unserer Homepage (www.grundschulealtdorf.de) finden Sie aktuelle Termine und Informationen.
Wenn Sie uns eine Email schreiben möchten, sind wir über folgende Adressen erreichbar:
8. Hygienemaßnahmen
Die wichtigsten Regeln:
- Maskenempfehlung (keinePflicht)
- Ausreichende Handhygiene (Hände waschen, Handdesinfektion)
- Abstand halten
Unsere Klassenzimmer sind vollständig mit Luftfiltergeräten ausgestattet.
9. Vorgehen bei Auftreten von Erkältungssymptomen
a) Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen, wie Schnupfen und gelegentlicher Husten ohne Fieber darf das Kind im Unterricht bleiben. Mit einem kontaktlosen Fieberthermometer können wir überprüfen, ob das Kind Fieber (ab 38 Grad) hat. In diesem Fall muss das Kind von den Eltern abgeholt werden.
Falls Ihr Kind wegen Erkältungssymptomen zu Hause bleibt und Fieber hatte, darf es erst wieder die Schule besuchen, wenn nach mindestens 24 Stunden ab Auftreten der Symptome kein Fieber mehr entwickelt wurde.
b) Kranke Schüler mit reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen auf keinen Fall in die Schule. Ein Zurückkehren in die Schule ist erst möglich, wenn das Kind nach 24 Stunden symptomfrei ist (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlich Husten). Eine Testung auf Sars-CoV-2 ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Daher unsere große Bitte an Sie: Seien Sie verantwortungsvoll und schicken Sie kein fiebrig erkranktes Kind mit deutlichen Erkältungssymptomen in die Schule!
10. Schulhaustür
Unsere Schulhaustüren sind morgens ab 8.15 Uhr geschlossen. Über die kleine Tür links vom Eingang gelangen Sie, nachdem Sie sich über unsere Sprech- und Bildanlage zu erkennen gegeben haben und Ihr Anliegen genannt haben, ins Schulhaus.
11. Fernbleiben vom Unterricht
Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer verbindlichen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so bitten wir Sie die Schule unverzüglich bis spätestens 8 Uhr über elternnachricht.de, unter Angabe des Grundes, zu benachrichtigen.
Eine schriftliche Mitteilung kann auch einem Geschwister- oder Nachbarskind mitgegeben werden. (Vordruck siehe Download-Bereich der Homepage).
Bitte nutzen Sie nur das Elternnachrichten-Portal elternnachricht.de, um uns die Erkrankung Ihres Kindes mitzuteilen. Bitte lesen Sie dazu die Anleitung, die Sie bereits mit einer Mail erhalten haben. In Ausnahmefällen, kann auch auf den Anrufbeantworter gesprochen werden, der morgens zeitnah abgehört wird.
Sollte bis spätestens 8.15 Uhr keine Entschuldigung vorliegen und wir Sie telefonisch nicht erreichen, sind wir gezwungen die Polizei zu verständigen.
Hier noch einmal kurze Informationen zur Krankmeldung Ihres Kindes:
- Sollte Ihr Kind nur einen Tag oder bis zu drei Tagen erkrankt sein, reicht es, rechtzeitig das Kind über das Elternnachrichten-Portal krankzumelden.
- Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung von der Schule nur verlangt, falls Zweifel an der Erkrankung bestehen. Sollte eine Häufung von krankheitsbedingten Schulversäumnissen (viele Einzeltage oder häufig gleiche Wochentage) auftreten, ist die Schule berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attestes zu verlangen. Wird das Attest nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Der Fall geht an die Schulaufsicht!
- Sollte Ihr Kind auch noch über das Wochenende hinaus krank sein, so bitten wir um eine nochmalige Information am Montag.
Ein ärztliches Attest ist nötig für die ganze oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht.
Grundsätzlich sollten Arztbesuche möglichst auf den Nachmittag gelegt werden.
Diese Regelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Schulplicht.
Kosten für die Ausstellung von ärztlichen Attesten bei Erkrankungen werden von der Schule nicht übernommen.
12. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen
Im Falle eines Schulunfalles teilen Sie dem erstbehandelnden Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Ansonsten müssen Sie unter Umständen die oft erheblichen Differenzbeträge zwischen Kosten und Erstattung selbst tragen. Teilen Sie aber bitte auch der Schule mit, wenn Sie wegen eines Schulunfalles den Arzt aufgesucht haben, da diese dann eine Unfallmeldung schreiben muss.
Besonderheiten bei Transport durch Sanitäter:
Handelt es sich um einen Schulunfall, ist der Transport zum Arzt oder Krankenhaus kostenfrei. Falls Sie Ihr Kind selbst abholen und erst von zu Hause aus den Sanitätsdienst beauftragen, müssen Sie unter Umständen die Kosten selbst tragen.
13. Läuse
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen oder vermuten, ist es wichtig, dass bei geringsten Anzeichen der Arzt aufgesucht wird. Werden Läuse nicht sorgfältig und konsequent bekämpft, können sie immer wieder auftauchen. Läuse sind kein Anzeichen mangelnder Sauberkeit, die
Kinder können sich den Befall an den verschiedensten Orten zuziehen. Falls eines Ihrer Kinder von Läusen befallen ist, bitte auch Geschwisterkinder mit untersuchen lassen. Bitte lesen und befolgen Sie die Anweisungen der medizinischen Mittel ganz genau.
Betroffene Kinder dürfen erst wieder die Schule besuchen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, dass der Kopf nach Behandlung lausfrei ist. Sollte ein Kind ohne Attest
in die Schule zurückkehren, werden Sie angerufen und der Schüler muss abgeholt werden.
14. Beurlaubung
In dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag ist mindestens drei Tage vorher beim Sekretariat einzureichen. Das Formular steht auf der Homepage zur Verfügung.
Beurlaubungen zum Zwecke der Ferienverlängerung können nicht genehmigt werden.
15. Unterrichtsausfall
Durch Krankheit von Lehrkräften kann es zu unvorhergesehenem Unterrichtsausfall kommen. Daher benötigen wir von Ihnen zuverlässig die Auskunft, ob und wann Ihr Kind bei Unterrichtsausfall nach Hause kann. Hierzu erhielten Sie schon eine gesonderte Abfrage.
Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Schuljahr häufiger Unterrichtsausfälle geben kann, jedoch nie vor 11.15 Uhr. Es stehen nicht immer mobile Reserven bei Unterrichtsausfall durch Krankheit oder Fortbildung zur Verfügung.
16. Mittagsbetreuung und Horte
Eltern informieren die Mittagsbetreuung und Horte bei Krankheit und Ausflügen der Klasse mit späterer Rückkehr zur Schule selbst!
Bei Unterrichtsausfall bitten wir davon abzusehen, selbst eine Regelung mit der Mittagsbetreuung oder dem Hort zu vereinbaren! Die Schule nimmt bei Unterrichtsausfall selbst Kontakt mit der Einrichtung auf!
17. Bringen zur Schule und Abholung an der Schule
Eltern, die ihr Schulkind zur Schule bringen, verabschieden sich bitte vor dem Schulhoftor.
Abholende Eltern bitten wir, außerhalb des Schulhofes zu warten.
Eltern, die Ihr Kind am Nachmittag um 15.30 Uhr von der Schule abholen, bitten wir dringend um Pünktlichkeit beim Abholen. Eine Aufsicht für nicht pünktlich abgeholte Kinder steht nicht
zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulhöfe 1/2 und 3/4 keine öffentlichen Spielplätze sind.
18. Pflege der Schulbücher, Abacos und Tafeln
Am Schuljahresanfang werden die Schulbücher an die Schüler ausgegeben. Es ist selbstverständlich, dass Ihr Kind pfleglich mit den Büchern umgeht. Bitte achten Sie mit darauf.
In der ersten Jahrgangsstufe (teilweise auch noch in der zweiten Jahrgangsstufe) werden an die Schulkinder Abacos und Schreibtafeln ausgegeben. Auch hier bitten wir um pfleglichen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Material.
Beschädigungen oder Verlust der Bücher, des Abacos oder der Schreibtafel verpflichten zum Kostenersatz. Die entstehenden Kosten richten sich nach Alter und Vorbeschaffenheit .
In Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, die am Schuljahresanfang erhaltenen Bücher, Abacos und Schreibtafeln auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls von der Lehrkraft dokumentieren zu lassen. Spätere Reklamationen am Schuljahresende können nicht berücksichtigt werden.
19. Vergessene Schulsachen/Kleiderständer
Wir können es nicht gestatten, dass Ihre Kinder wegen vergessener Schulsachen zu Hause anrufen. Nach 13.30 Uhr ist es nicht möglich, vergessene Schulsachen aus dem Klassenzimmer zu holen oder verlorene Gegenstände in der Schule zu suchen.
Vergessene Kleidungsstücke, Schuhe, Sportsachen, Schirme, etc. werden in der Aula der
Grundschule bzw. im Keller der Turnhalle gesammelt. Bitte sehen Sie rechtzeitig nach verlorenen Gegenständen. Die verbliebenen Kleidungsstücke werden immer am letzten Tag des Monats weggeräumt. Sie können noch vier Wochen beim Hausmeister nachfragen, danach
werden die gesammelten Teile zur Altkleidersammelstelle (Rotes Kreuz) gebracht.
20. Frühstück und Pausenverpflegung
Das Frühstück ist eine der wichtigsten Mahlzeiten des Tages. Es gibt Energie um den Vormittag fit und leistungsfähig zu bestehen und fördert so die Konzentration. Achten Sie deshalb auf ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück.
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch ein einfaches und gesundes Pausenbrot in die Schule mit. (Schokoriegel, Milchschnitten, etc. lieben Kinder zwar, aber sind sie wirklich gesund?)
Verzichten Sie auf Glasflaschen, das Verletzungsrisiko ist zu groß. Es gibt gute Behältnisse aus Plastik oder Metall.
Als Umweltschule eine besondere Bitte an Sie: Verpacken Sie das Pausenbrot möglichst müllfrei. Verwenden Sie hierzu wiederverwendbare Behälter.
21. Handynutzung
Handys sind in der Schule nicht erlaubt. Bei Benutzung wird das Handy abgenommen und kann dann von den Eltern im Rektorat abgeholt werden.
In dringenden Fällen können Telefongespräche im Sekretariat geführt werden.
Die sozialen Netzwerke – so zeigt es die Erfahrung – machen auch vor der Grundschule nicht halt. Daher die dringende Empfehlung: Wenn Sie Ihrem Kind bereits in der Grundschule ein internetfähiges Handy geben, achten Sie darauf, was Ihr Kind damit macht! Halten Sie immer ein wachsames Auge darauf.
Smartwatches müssen im Schulhaus deaktiviert sein!
Medienerziehung ist in erster Linie Pflicht im Elternhaus!
Und noch ein Anliegen: Überdenken auch Sie die Nutzung von Eltern-Whatsapp-Chat-Gruppen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass hier oftmals über das Ziel der Informationsweitergabe hinausgeschossen wird und es zu unerfreulichen Diskussionen innerhalb der Elternschaft kommt.
Wir halten es hier mit dem Satz:
„Wenn Sie uns versprechen, dass Sie nicht alles glauben, was Ihr Kind aus der Schule berichtet, versprechen wir Ihnen, dass wir nicht alles glauben, was Ihr Kind von zu Hause in der Schule erzählt.“
Medienerziehung am Kind ist auch Vorleben sinnvoller Nutzung!
22. Roller, Scateboards, Roller Scates, Fahrräder
Abstellplatz ist für alle Fahrzeuge der Fahrradständer im Pausenhof, für Roller auch am Zaun im hinteren Bereich des Fahrradabstellplatzes. Beim Zugang von der Turnhalle hergibt es einen Fahrradständer für Roller und Fahrräder.
Wenn Ihr Kind mit dem Roller zur Schule fährt, freuen wir uns darüber: es ist an der frischen Luft und bewegt sich. Unsere Beobachtungen zeigen jedoch leider, dass viele Rollerkinder sehr gefährlich für sich und andere rasen.
Unsere Bitte: Erinnern Sie Ihr Kind an eine vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise. Auch das Tragen eines Helmes ist wichtig, nach dem Motto:
Kluge Köpfe schützen sich!
Das Fahren mit Scates, Hoverboards, Airwheels oder E-Scooter ist nicht gestattet.
Auch das Tragen von Turnschuhen mit eingebauten Rädern ist aus Sicherheitsgründen im Schulhaus nicht erwünscht.
23. Beförderung der Kinder mit dem Schulbus
Die Fahrkarten für die Buskinder wurden in den Klassen verteilt. Bei Verlust der Fahrkarten besteht kein Anspruch auf Ersatz!
Wir stehen in engem Telefonkontakt mit der Busfirma und wissen um die Unsicherheiten, besonders unserer Erstklässer. Bitte informieren Sie uns auch über Ihre Beobachtungen bei Busfahrern. Wir kümmern uns darum. Wir weisen darauf hin, dass die Schulbusse Linienbusse sind und es beförderungsrechtlich abgesichert ist, dass nur eine geringe Anzahl von Sitzplätzen vorhanden sind. Stehplätze verfügen über ausreichend Festhaltemöglichkeiten.
Ein Schulbustraining für die 1. Klassen mit der Verkehrspolizei wurde bereits durchgeführt.
Die Busfirma Meidenbauer setzt auf stark genutzten Linienbussen einen zweiten Bus ein.
24. Halteverbot vor der Schule
Der Bereich vor der Schule darf nicht befahren werden.
Wir sind froh darüber, weil somit die Gefährdung von Schulkindern durch an- und abfahrende „Elterntaxis“ aufhört. Auch der Busbetrieb kann störungsfrei ablaufen.
25. Kinder mit Besuch von Ethik/Islamischem Unterricht
Wenn Ihr Kind eines der beiden Unterrichtsfächer anstelle von Religion besucht und dieser Unterricht entweder in der 1./2. Stunde oder 5./6. Stunde stattfindet, beaufsichtigen wir Ihr Kind. Sie können aber auch formlos schriftlich eine Befreiung beantragen, dass Ihr Kind während dieser Zeit nicht in der Schule sein muss. Somit kann Ihr Kind entweder morgens später kommen oder mittags früher nach Hause.
26. Frühaufsicht
Ab 7.15 Uhr bieten wir Kindern, die schon sehr früh am Morgen zur Schule kommen, Beaufsichtigung im Schulhaus an.
Bei Bedarf teilen Sie dies bitte der Klassenlehrkraft oder dem Sekretariat formlos mit.
Bei Fragen, Sorgen, Problemen oder auch das Schulleben bereichernden Angeboten wenden Sie sich bitte an uns. Wir sind über das Sekretariat mit Terminvereinbarung zu erreichen.
Bitte vermeiden Sie vor 8.00 Uhr ein Aufsuchen der Schulleitung, da wir ab 7.15 Uhr immer intensiv mit organisatorischen Dingen für den Tag gefordert sind.
Gespräche mit der Schulleitung ausschließlich nur mit Termin!